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1468 zum ersten Mal urkundlich erwähnt

Schloss Mühlenburg

Kategorie Denkmal

037 schloss muehlenburg
Schloss Mühlenburg (Foto: Biologische Station Ravensberg)

Das Ziel

Die ehemaligen Wasserburg der Adelsfamilie von Ledebur wurden im Jahr 1468 zum ersten Mal urkundlich erwähnt, als sie innerhalb der Familie weitervererbt wurde.1858 wurde die Mühlenburg verkauft. Heute befindet sie sich nach wie vor im Privatbesitz und ist nur teilweise für die Öffentlichkeit zugänglich. Von der mittelalterlichen Burg sind lediglich die Grundmauern und ein Eckturm erhalten geblieben. In einem Teil der Räume befindet sich der Musik- und Tanzclub Kings Castle.

Im Sommer hat das Café im Park immer sonntags von 14:00 – 17:00 Uhr geöffnet (bei schlechtem Wetter im Schloss).

Der Weg

Schloss Mühlenburg und die nur wenige 100 m entfernte Werburg liegen im Zentrum von Spenge, sodass eine Besichtigung der Gebäude auch mit einem Stadtbummel verbunden werden kann. Wenn Sie den Besuch der Burgen in eine Radtour einbinden möchten, eignen sich die Wittekindsroute, die Tagestour 6 „Enger, Spenge und das Hücker Moor“, sowie die Naturtour 10 durch Spenge-Süd. Beide Burgen liegen entweder direkt an der Route oder in unmittelbarer Umgebung.

Der nächstgelegene Bahnhof befindet sich in 14,4 km Entfernung in Bünde. Um den Weg von dort aus nach Spenge zu finden, können Sie den bereitgestellten GPS-Track auf Ihr Navigationsgerät laden oder den Kartenausschnitt ausdrucken. Unterwegs bietet das beschilderte Radnetz zusätzliche Orientierung. Der Weg führt Sie vom Bahnhof zunächst ins Zentrum von Bünde und entlang der Else aus der Stadt heraus bis Bünde-Ahle. Unterwegs bietet sich eine Pause am Hücker Moor an. In Gehlenbrink radeln Sie an der Windmühle Hücker Aschen vorbei, bevor Sie den nördlichen Ortseingang von Spenge erreichen.

Die geographische Lage finden Sie auch auf dem Geodatenserver vom Kreis Herford.

Adresse: Schloßstraße / Mühlenburger Straße, Spenge

 

Mitteilung

Hinweise zu Ihrer Sicherheit:

1. Das Befahren der Radrouten geschieht auf eigene Gefahr, jeder ist für sich selbst verantwortlich.

2. Für alle Radler gilt die Straßenverkehrsordnung.

3. Für die Radtouren ist ein verkehrssicheres Fahrrad zu benutzen.

4. Das Tragen eines Fahrradhelms wird empfohlen.

Ausführliche Informationen über Gefahren, Rechte und Pflichten beim Radfahren finden Sie hier (PDF-Datei, 0,6 MB).